KOSTEN
ARCHITEKTENHONORAR
WAS KOSTET EIN ARCHITEKT?
Die Kosten für einen Architekten hängen vom Umfang des Projekts, den Baukosten und den beauftragten Leistungen ab.
Grundlage ist in der Regel die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Ob Umbau im Bestand, Neubau eines Einfamilienhauses oder eine Nutzungsänderung – jedes Projekt wird individuell betrachtet.
Die Kosten meiner Leistungen richten sich je nach Projektart und Aufgabenstellung entweder
pauschal der Baukosten
oder
geleisteten Stundenaufwand.
Maßgeblich ist dabei stets der tatsächliche Leistungsumfang.
Bei definierten Gesamtmaßnahmen (z.B. Umbau eines Einfamilienhauses) erfolgt die Honorarermittlung auf Grundlage der anrechenbaren Kosten gemäß HOAI.
Für Beratungen, Machbarkeitsprüfungen oder Leistungen mit offenem Umfang rechne ich transparent nach Zeitaufwand ab, welche ich vorab offen kalkuliere.
Welche Abrechnungsform in Ihrem Projekt zur Anwendung kommt, erläutere ich im Vorfeld nachvollziehbar und verbindlich.
WELCHE FAKTOREN BEEINFLUSSEN DIE KOSTEN?
Die Kosten hängen von der Höhe der Baukosten, dem Umfang der beauftragten Leistungsphasen,
der Komplexität des Projekts, der Art des Vorhabens (Bestand oder Neubau) sowie dem gewünschten Maß an Bauleitung und Betreuung ab.
Eine frühzeitige Abstimmung sorgt dabei für Transparenz und Planungssicherheit.
KOSTENTRANSPARENZ
VON ANFANG AN.
Ich lege großen Wert darauf, Ihnen von Beginn an eine klare Kostensicherheit für Ihr Projekt zu bieten.
Aus diesem Grund erstelle ich Ihnen ein individuell auf Ihr Projekt abgestimmtes Angebot, das eine
realistische Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des erforderlichen Aufwands enthält.
Prozentual
Pauschale Abrechnung nach Baukosten
Die Planungskosten ermitteln sich anhand der prognostizierten Baukosten für Ihr Vorhaben. Diese ermittel ich anhand bundesweiter Vergleichspreise. Für jede beauftragte Leistungsphase wird ein in der Honorarordnung für Architekten (HOAI) festgelegter Prozentsatz angewendet.
Diese Abrechnungsart wird vorzugsweise bei folgenden Maßnahmen vereinbart:
- Durchführung von Gesamtbaumaßnahmen
- Durchführung von zusammenhängende Leistungsphasen, z.B. (1) Grundlagenermittlung
- bis (3) Entwurfsplanung,
- bis (4)Genehmigungsplanung,
- bis (5)Ausführungsplanung...
Individuell
Abrechnung nach Stundenaufwand
Das Architektenhonorar wird nach tatsächlich geleisteten Stundenaufwand ermittelt. Bei der Kalkulation der Stunden berücksichtige ich alle mir bekannten Faktoren, wie bereits vorhandener Grundlagen, Schwierigkeitsgrad des Projektes und Anzahl der Projektbeteiligten.
Diese Abrechnungsart wird vorzugsweise bei folgenden Maßnahmen vereinbart:
- einzeln, vereinbarte Leistungsphasen (z.B. Bauantrag, Nutzungsänderung, Bauleitung)
- Bestandsaufnahme /Aufmaß
- Machbarkeitsstudie
- Design / Moodboards
- Beratungen

